Erneuerbare energien gesetz

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist ein umfassendes Regelwerk welches die Einspeisung und den Betrieb von Erneuerbarer Energien Anlagen regelt. Es umfasst sowohl die Einspeisung und den Betrieb von Biogasanlagen, Wasserkraft, sowie Windkraft- und Photovoltaikanlagen. In diesem Artikel geht es speziell um die Einspeisung von Photovoltaikanlagen. Durch das EEG garantiert der Gesetzgeber allen Betreibern von Photovoltaikanlagen einen festgeschriebenen Vergütungssatz, welcher für den eingespeisten Strom bezahlt wird. Dieser Vergütungssatz gilt für Photovoltaik Anlage mit einer Leistung von bis zu 100kWp wobei man darauf achten muss, dass der Vergütungssatz ab einer Leistung von 10kWp leicht absinkt (Genaueres hierzu dürfen Sie gerne bei uns anfragen). Außerdem kann der Vergütungssatz durch den Gesetzgeber angepasst werden. Eine installierte PV-Anlage hat den Anspruch, auf eine zwanzigjährige Vergütung plus das Jahr der Inbetriebnahme und zwar mit dem zum Zeitpunkt der Installation festgeschriebenen Vergütungssatz. Eine rückwirkende Absenkung der Vergütung ist laut aktuellem Rechtsstand nicht zulässig. Dadurch erhalten Investoren und Privatpersonen welche mit dem Gedanken spielen eine Photovoltaik-Anlage zu installieren eine gewisse Planungssicherheit.

 

Der selbst verbrauchte Strom, also der Strom der nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, erhält keinerlei Vergütung.

 

Dass EEG regelt neben der Vergütung für den eingespeisten Storm auch welche Normen und Vorschriften eine Photovoltaik Anlage erfüllen muss. Die Einhaltung dieser Vorschriften werden wir selbstverständlich bei der Installation berücksichtigen.

 


Die aktuellen Vergütungssätze können Sie hier unter dem Punkt

Fördersätze für Solaranlagen und Mieterstromzuschlag einsehen: